Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Vergütung und Honorar
Die anwaltliche Tätigkeit wird – wie andere Dienstleistungen auch – nicht kostenfrei erteilt. Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten über die anfallenden Gebühren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden und um das Mandat als Vertrauensverhältnis vertrauensvoll zu gestalten.
Die Anwaltsvergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer mit dem Mandanten gesondert abgeschlossenen Honorarvereinbarung.
Abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet entstehen unterschiedliche Gebühren für die Rechtsanwaltstätigkeit. Festgebühren sind gesetzlich vorgegeben. Teilweise sind auch Rahmengebühren festgelegt, so dass ein Mindest- bzw. ein Höchstbetrag gesetzlich vorgegeben ist, in welchem sich der Rechtsanwalt bewegen kann. Wir machen an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass die Gebühren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Die für das Gericht anfallenden Kosten sind gesetzlich im Gerichtskostengesetz und in der Kostenordnung geregelt. Im gerichtlichen Verfahren setzt das Gericht von Amts wegen den Gegenstandswert fest, nach welchem sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren richten. Lediglich im sozialgerichtlichen Verfahren fallen keine Gerichtsgebühren an.
Nach dem seit dem 01.07.2006 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt es keine gesetzliche Regelung mehr zur Anwaltsvergütung für die außergerichtliche Beratung und die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. In diesen Fällen soll eine Gebührenvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten getroffen werden.
Wird keine vertragliche Vereinbarung getroffen, erhält der Rechtsanwalt die übliche und angemessene Vergütung, wobei von einer Höchstbegrenzung gegenüber einem Verbraucher für Beratung im Rahmen einer Erstberatung in Höhe von 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer auszugehen ist. Eine übliche Beratung erhalten Sie in der hiesigen Kanzlei für eine Gebührenhöhe von 100,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Die weitere außergerichtliche Tätigkeit, die über eine Erstberatung hinausgeht, wird grundsätzlich nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
Wir beraten Sie gern über die dafür entstehenden Gebühren und Auslagen.