Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Sozialrecht
Das spezielle Rechtsgebiet des Sozialrechtes wird von Frau Rechtsanwältin Bsonek bearbeitet.
Gerechtfertigte Ansprüche auf Leistungen von der Krankenkasse (Krankengeld), der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I) und der Rentenversicherung (Rehabilitation oder Eingliederungshilfen etc.) werden von uns durchgesetzt.
Ansprüche gegen die Jobcenter (Arbeitslosengeld II/ Hartz 4) werden vielfach nur im Widerspruch- und Gerichtsverfahren durchgesetzt werden Können. Diese führen führen wir für Sie gern.SOZ