Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Allgemeine Informationen für das Ermittlungsverfahren
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen selbst bei einem unmittelbaren Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft gem. § 136 StPO das Recht zusteht, einen Verteidiger zu befragen.
Dieser hat die Möglichkeit, vor entsprechenden Äußerungen in der Sache Akteneinsicht zu nehmen.
Wir machen insofern entschieden darauf aufmerksam, dass vor Akteneinsicht keine Äußerung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgenommen werden soll.
Erst wenn wir wissen, was die Polizei festgehalten hat, was Zeugen ausgesagt haben und wie diese zu bewerten sind, können wir entscheiden, welche Verteidigungstrategie richtig sein wird.
Ins Blaue hinein vorzutragen, ist unprofessionell.
Unter gar keinen Umständen sollten Sie selbst Kontakt mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufnehmen.
Der entstehende Schaden kann unreparierbar sein.
Bitte überlassen Sie der Kanzlei das Schreiben, welches Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten und informieren Sie uns über jeden Kontaktversuch der Strafverfolgungsbehörden, damit angemessen reagiert werden kann.