Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst die anwaltliche Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen und strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren.
Hierzu zählt die Übernahme der Mandate als Beteiligter eines Verkehrsunfalles, ebenso wie die Wahrnehmung der Rechte des Verursachers in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Für die unverschuldete in einen Verkehrsunfall geratene Mandantschaft setzen wir die zivilrechtlichen Ansprüche, wie Schadensersatz, Schmerzensgeld etc., kompetent und schnell durch.
Im Einzelnen:
- Bußgeldverfahren, Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Autokauf/Leasing/Miete/Reparatur
- Versicherungsverfahren im Zusammenhang mit Fahrzeugen
- Regulierung von Unfällen (Kfz-Schaden, Nutzungsausfall und Mietwagen, Schmerzensgeld u.a.)
- Regulierung von Unfallschäden mit Auslandsberührung
- Gestaltung bzw. Überprüfung von Kaufverträgen über Neu- und Gebrauchtwagen
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Verteidigung im Verkehrsstrafrecht, auch vorläufige Fahrerlaubnisentziehung
- Verteidigung wegen Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
- Vertretung in Bußgeldsachen