Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Forderungseinziehung (Inkasso)
Neben den bereits vorstehenden Rechtsgebieten verfügen wir über eine hohe Sach- und Fachkompetenz im Bereich der Inkasso- und Zwangsvollstreckungsfragen.
In Zeiten schlechter Zahlungsmoral ist es uns wichtig, Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderung zu helfen.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst neben der außergerichtlichen Beratungstätigkeit auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung für die – oftmals mühsame und zeitaufwendige – Forderungsbeitreibung.
Nach Erwirken eines Titels gegen Ihren Schuldner wird z.B. durch die Beantragung von Zahlungsverboten, durch die Stellung von Anträgen auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, auf Kontopfändung, auf Lohnpfändung, auf Rentenpfändung usw. sowohl die allgemeine Zwangsvollstreckung in Forderungen und Rechte Ihre Ansprüche durchgesetzt, aber auch die Immobiliarzwangsvollstreckung (z.B. Eintragung einer Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) eingeleitet.